Für die Erstellung fachlich fundierter und objektivierbarer familienpsychologischer Gutachten werden eine Reihe strenger interner Kriterien zur Qualitätssicherung verfolgt. Dazu gehören unter anderem folgende Grundsätze:
Im Rahmen der Begutachtung erfolgt der Einsatz einer Reihe geeigneter psychologischer Testverfahren, welche den diagnostischen Gütekriterien Validität, Reliabilität und Objektivität Rechnung tragen. Somit wird eine Begutachtung unter Beachtung neuester empirischer Erkenntnisse gewährleistet.
Trotz häufigem Einsatz projektiver Verfahren in der praktischen psychologischen Arbeit erfüllen viele der eingesetzten Instrumente nicht oder nur nur unzureichend die Testgütekriterien psychologischer Diagnostik. Da somit die Standards wissenschaftlich-fundierter psychologischer Diagnostik missachtet werden, kommen entsprechende Verfahren im Rahmen der Begutachtung nicht zum Einsatz.
Durch mehrere Termine und eine multimethodische Herangehensweise kann ein längsschnittartiger Überblick über das Familiensystem und die beteiligten Personen gewonnen werden. Dies ermöglicht eine differenzierte Einschätzung der Sachlage und führt zu genaueren Prognosen.
Das Vorgehen innerhalb eines Gutachtens läuft nach einem streng standardisierten Leitfaden ab, an dem sich der Sachverständige und das multiprofessionelle Team orientieren. Somit wird eine objektivierbare und unbefangene Arbeitsweise sichergestellt.
Bereits seit 2010 ist der Sachverständige durchgängig im Bereich der familienpsychologischen Begutachtung tätig. In diesem Zeitraum hat er im Austausch mit zahlreichen Fachkräften verschiedener Tätigkeitsbereiche und einem langjährig erfahrenen Sachverständigen umfassende Kompetenzen erworben. Der Einsatz in der familienpsychologischen Begutachtung von über 100 Familiensystemen sorgt für eine Vertrautheit mit unterschiedlichsten Konstellationen.
Jedes Jahr erscheinen neue Studien und empirische Untersuchungen zu Themenbereichen der familienpsychologischen Begutachtung und verwandten Expertisegebieten wie der psychologischen Diagnostik. Durch das stetige Einbeziehen dieser neuen Erkenntnisse kann der Sachverständige für eine wissenschaftliche Aktualität seiner Arbeit garantieren. Ein Literaturverzeichnis am Ende des schriftlichen Gutachtens gibt dabei Aufschluss über die referenzierte Literatur. Des Weiteren werden kontinuierlich neue Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch genommen.
Außerdem orientiert sich der Aufbau und die Durchführung jeder Begutachtung an den von unterschiedlichen Berufsverbänden und unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) formulierten „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Link).
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